Röteln
Informationen für Betroffene und Interessierte
Röteln: Behandlung und Prophylaxe
Eine spezifische Therapie gegen Röteln existiert nicht. In der Regel wird Bettruhe und ggf. ein fiebersenkendes Medikament verordnet. Die Krankheit ist bereits ca. eine Woche vor Ausbruch des Exanthems ansteckend. Da die Erkrankung auch noch ca. eine Woche nach dem Auftreten des Exanthems ansteckend ist, sollten Betroffene den Kontakt mit nicht immunisierten Personen während dieser Zeit nach Möglichkeit vermeiden.
Nach dem deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine konnatale Infektion (eine Infektion des Fötus im Mutterleib oder während der Geburt) mit dem Rötelnvirus an das Robert Koch-Institut zu melden. Meldepflichtig sind die Einrichtungen, bei denen der Erregernachweis durchgeführt wurde. Die Meldung der Daten erfolgt ohne Nennung des Namens der erkrankten Person.
Impfung zur Vorbeugung
Zur Vorbeugung gegen Röteln ist eine Schutzimpfung anzuraten. Kinder zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat können mit einem kombinierten Impfstoff nicht nur gegen Röteln, sondern gleichzeitig auch gegen Masern und Mumps geimpft werden (sog. MMR-Kombinationsimpfung). Um eine lebenslange Immunisierung zu gewährleisten, muss die Impfung (frühestens nach vier Wochen) wiederholt werden. Generell kann die Impfung jedoch in jedem Alter erstmalig durchgeführt werden. Empfehlenswert ist die Röteln-Schutzimpfung für seronegative Menschen, die z. B. viel Umgang mit Kindern haben, und auch für Frauen mit Kinderwunsch, die noch nicht ausreichend immunisiert sind.
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